Verrechnungspreise
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Datenbankgestützte Verrechnungspreisbestimmung in der Außenprüfung
Zum Nachweis, dass Verrechnungspreise dem entsprechen, was „voneinander unabhängige Dritte unter gleichen oder vergleichbaren Verhältnissen vereinbart hätten“ (§ 1 Abs. 1 Satz 1 AStG), kommt man oftmals nicht umhin, Datenbanken, insbesondere Unternehmensdatenbanken, in Anspruch zu nehmen. Solche Datenbanken spielen im Wirtschaftsleben eine große Rolle und sind offenbar ihrerseits auch durchaus lohnende Unternehmungen. Die Probleme der jeweiligen Verrechnungspreismethoden und diejenigen der praktischen Umsetzung mittels eines Datenbankscreenings sind vielschichtig. Hier soll es allein darum gehen, dass einige der Unwägbarkeiten durch die Neufassung der Verordnung zu Art, Inhalt und Umfang von Aufzeichnungen im Sinne des § 90 Abs. 3 der AO (Gewinnabgrenzungsaufzeichnungs-Verordnung, BGBl. I 2017, S. 2367) vom 12. Juli 2017 beseitigt wurden.
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Verrechnungspreise und unerlaubte Beihilfe
Die im vergangenen Jahr in der Tagespresse bekanntgewordenen Beihilfe-Fälle zu den „Steuerdeals“ internationaler Firmen wie Apple, Fiat oder Starbucks betrafen nicht nur die Unternehmen, sondern haben auch die steuerlichen Berater vor neuen Herausforderungen gestellt. Vordergründig stellt sich die Frage, ob wir nunmehr eine durch die EU-Kommission etablierte „neue“ Verrechnungspreisauslegung anzusetzen haben und welche Grundsätze dabei angewendet werden.
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Neuauflage des UN-Verrechnungspreishandbuches
| The UN’s Committee on Experts on International Co-operation in Tax Matters has published a new edition of the Book of Accounts for Developing Countries (2017). It contains new chapters on intercompany services, intangible assets, transformations within the Group, functional shifts and cost allocation agreements. |