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European Insolvency & Restructuring

Insolvenzverfahren

  • Lucas Flöther

    Der Gesetzesentwurf zum StaRUG, dem neuem Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen (SRR) – ein großer Wurf?

    23.10.2020 Zitierweise: Floether/Erdmann, European Insolvency & Restructuring, TLE-033-2020

    Das BMJV hat im September mit dem Referentenentwurf (RefE) zur Umsetzung der europäischen Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz (RL (EU) 2019/1023), insbesondere des „Präventiven Restrukturierungsrahmens“ (Art. 4 – 19 der RL)[1], die deutsche Sanierungs- und Restrukturierungsbranche in helle Aufregung versetzt. Weniger als einen Monat danach liegt bereits der entsprechende Regierungsentwurf[2] vor. Das neue Gesetz soll schon zum 1. Januar 2021 in Kraft treten. Der Beitrag möchte die wichtigsten Neuerungen und deren Sprengkraft für das deutsche Sanierungsrecht skizzieren. 

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  • Gerhard Pape

    Änderung des § 64 InsO – Ende der Geheimniskrämerei bei der Veröffentlichung von Vergütungsfestsetzungsbeschlüssen?

    05.06.2020 Zitierweise: Pape, European Insolvency & Restructuring, TLE-018-2020

    Die noch geltende Fassung des § 64 Abs. 2 Satz 2 InsO sieht vor, dass der gemäß § 64 Abs. 2 Satz 1 InsO öffentlich bekanntzumachende Beschluss über die über die Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters ohne Angabe der festgesetzten Beträge zu erfolgen hat. In der Veröffentlichung ist lediglich darauf hinzuweisen, dass der vollständige Beschluss auf der Geschäftsstelle eingesehen werden kann. Ursprünglicher Zweck der Beschränkung der Veröffentlichung auf die Mitteilung, dass ein Vergütungsbeschluss ergangen ist, sollte es sein, „unnötige Einblicke außenstehender“ zu vermeiden (vgl. die Begründung des Regierungsentwurfs der InsO BT-Drucks. 12/2443, S. 130). Ob diese Begründung noch zeitgemäß ist, wird allerdings zunehmend infrage gestellt (siehe etwa Uhlenbruck/Mock, InsO, 15. Aufl., § 64 Rn. 15; Schmidt/Vuia, InsO, 19. Aufl., § 64 Rn. 20; Jaeger/Schilken, InsO, § 64 Rn. 18 mwN).

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  • Christoph Thole

    Hat die Überschuldung noch eine Zukunft?

    13.05.2019 Zitierweise: Thole, European Insolvency & Restructuring, TLE-013-2019

    Im Koalitionsvertrag der amtierenden Bundesregierung wird beschrieben, man wolle die Insolvenzantragspflichten reformieren. Damit steht vor allem der Überschuldungstatbestand des § 19 InsO erneut im Feuer oder jedenfalls die damit nach § 15a InsO verbundene Pflicht für die Geschäftsführer, einen Insolvenzantrag zu stellen. Es ist nicht das erste Mal, dass die Überschuldung ins Blickfeld gerät. Schon bei den vor über zehn Jahren geführten Diskussionen im Zuge der MoMiG-Reform war gelegentlich auf das Vorbild des englischen Rechts verwiesen und die Auffassung vertreten worden, man könne die Antragspflicht zugunsten einer reinen Haftungsregel nach dem Vorbild des englischen wrongful trading aufgeben.

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  • Moritz Brinkmann

    Die relative Vorrangregel aus Art. 11 (1) (c) der Insolvenzrichtlinie: nicht nur untauglich, sondern brandgefährlich!

    25.03.2019 Zitierweise: Brinkmann, European Insolvency & Restructuring, TLE-009-2019

    Am 28. März wird das Europäische Parlament voraussichtlich „die Richtlinie über präventive Restrukturierungsrahmen, die zweite Chance und Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren“ verabschieden. Immer wieder konnte man in den letzten Monaten lesen und hören, dass diese Richtlinie einen „Paradigmenwechsel“ für Sanierungen in Deutschland und Europa bringen wird. Trotzdem wurde bislang vermutlich immer noch unterschätzt, wie viel Dynamit die Richtlinie für das Insolvenz- und Gesellschaftsrecht, ja für die Haftungsverfassung juristischer Personen insgesamt birgt.

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  • Reinhard Bork

    EuGH-Urteil zu Annexverfahren lässt Streitigkeiten aus Drittstaaten weiterhin offen

    20.02.2019 Zitierweise: Bork, European Insolvency & Restructuring, TLE-005-2019

    Der EuGH hat kürzlich in der Entscheidung Wiemer & Trachte (C-296/17, ECLI:EU:C:2018:902) entschieden, dass die Gerichte des Staates, in dem das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, auch für sog. Annexverfahren, also für Streitigkeiten, die – wie beispielsweise Anfechtungsklagen – unmittelbar aus dem Insolvenzverfahren hervorgehen und in engem Zusammenhang damit stehen (vgl. Art. 6 Abs. 1 EuInsVO), international ausschließlich zuständig sind.

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  • Jessica Schmidt

    Annexzuständigkeit im Europäischen Insolvenzrecht – der EuGH ergänzt ein weiteres Puzzleteil …

    28.11.2018 Zitierweise: Schmidt, European Insolvency & Restructuring, TLE-045-2018

    Mit seinem Urteil im Fall „Wiemer & Trachte“ vom 14.11.2018 hat der EuGH das komplexe Konzept der Annexzuständigkeit im internationalen Insolvenzrecht um ein weiteres wichtiges Puzzleteil ergänzt. Dies gibt Anlass, einen näheren Rück- und Ausblick auf dieses spannende Themengebiet zu werfen.

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  • Gerhard Pape

    Die Auswahl des Insolvenzverwalters, ein ungeregeltes Mysterium

    26.10.2018 Zitierweise: Pape, European Insolvency & Restructuring, TLE-043-2018

    Die Auswahl des „richtigen“ Insolvenzverwalters im Einzelfall stellt seit der Entscheidung des BVerfG zur Erforderlichkeit einer offenen Verwaltervorauswahlliste (BVerfG, Beschl. v. 3.8.2004 – 1 BvR 135/00, ZInsO 2004, 913), die jedes Insolvenzgericht und jeder Insolvenzrichter zu führen hat, ein Dauerproblem dar, dessen Lösung sich der Gesetzgeber beharrlich verschließt.

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Herausgeber


  • Prof. Dr. Reinhard Bork

    Geschäftsführender Direktor des Seminars für Zivilprozess- und Allgemeines Prozessrecht an der Universität Hamburg.


  • Brinkmann

    Prof. Dr. Moritz Brinkmann

    Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, deutsches und europäisches Zivilverfahrensrecht sowie Insolvenzrecht an der Universität Bonn.


  • Prof. Dr. Paul Oberhammer

    Universitätsprofessor für Zivilverfahrensrecht an der Universität Wien.


  • Prof. Dr. Gerhard Pape

    Bundesrichter im für das Insolvenzrecht zuständigen IX. Zivilsenat des BGH.


  • Jessica Schmidt

    Prof. Dr. Jessica Schmidt

    Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, deutsches, europäisches und internationales Unternehmens- und Kapitalmarktrecht an der Universität Bayreuth.


  • Thole

    Prof. Dr. Christoph Thole

    Direktor des Instituts für Verfahrens- u. Insolvenzrecht sowie des Instituts für Internationales und Europäisches Insolvenzrecht an der Universität zu Köln.


Autoren


  • Prof. Dr. Lucas Floether

    Rechtsanwalt, FA für Insolvenzrecht, Partner bei Flöther & Wissing RAe • Insolvenzverwaltung • Sanierungskultur®

  • Prof. Dr. Markus Gehrlein

    Richter im für Insolvenzrecht zuständigen IX. Senat des Bundesgerichtshofs.

  • Prof. Dr. Ulrich Haas

    Lehrstuhl für Zivilverfahrens- und Privatrecht an der Universität Zürich.

  • Prof. Dr. Stefan Huber

    Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilprozess- und Insolvenzrecht, Europäisches und Internationales Privat- und Verfahrensrecht, Universität Tübingen

  • Prof. Dr. Stephan Madaus

    Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilprozess- und Insolvenzrecht an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.


Weitere Autoren
  • Prof. Dr. Christoph Alexander Jacobi

    Rechtsanwalt und Partner bei Stapper Jacobi Schädlich Rechstanwälte - Partnerschaft, Leipzig

  • Stephan Münzel

    Rechtsanwalt, Insolvenzverwalter und Partner bei der Kanzlei Münzel & Böhm, Hamburg

  • Prof. Dr. Andreas Piekenbrock

    Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Insolvenzrecht an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg

  • Dr. Thomas Rihm

    Rechtsanwalt und Geschäftsführender Partner bei Rihm Rechtsanwälte, Zürich

  • Volker Römermann

    Rechtsanwalt und Vorstand bei Römermann Rechtsanwälte AG, Hannover

  • Prof. Dr. Christoph Uhländer

    Professor an der Fachhochschule für Finanzen, Nordkirchen


Redaktion

RA/StB Oliver Holzinger
Tel.: 0 26 02 / 94 74 110
redaktion@excellence-media.com

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