European Insolvency & Restructuring
Der Blog zum europäischen Insolvenzrecht-
Annexzuständigkeit im Europäischen Insolvenzrecht – der EuGH ergänzt ein weiteres Puzzleteil …
Mit seinem Urteil im Fall „Wiemer & Trachte“ vom 14.11.2018 hat der EuGH das komplexe Konzept der Annexzuständigkeit im internationalen Insolvenzrecht um ein weiteres wichtiges Puzzleteil ergänzt. Dies gibt Anlass, einen näheren Rück- und Ausblick auf dieses spannende Themengebiet zu werfen.
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Die Auswahl des Insolvenzverwalters, ein ungeregeltes Mysterium
Die Auswahl des „richtigen“ Insolvenzverwalters im Einzelfall stellt seit der Entscheidung des BVerfG zur Erforderlichkeit einer offenen Verwaltervorauswahlliste (BVerfG, Beschl. v. 3.8.2004 – 1 BvR 135/00, ZInsO 2004, 913), die jedes Insolvenzgericht und jeder Insolvenzrichter zu führen hat, ein Dauerproblem dar, dessen Lösung sich der Gesetzgeber beharrlich verschließt.
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Wird Europa zum Eldorado für loan to own-Investoren?
Auf der Tagesordnung der kommenden Sitzung des Justizministerrats am 11. und 12. Oktober steht auch der von der Kommission im November 2016 vorgelegte „Entwurf einer Richtlinie über präventive Restrukturierungsrahmen, die zweite Chance und Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren (COM 2016 723 final)“. Nimmt der Justizministerrat die von der Ratspräsidentschaft am 1.10.2018 vorgelegte „Allgemeine Ausrichtung“ an, ist der Weg frei für den Trilog zwischen Kommission, Parlament und Rat, der zu einer Verabschiedung der Richtlinie noch im Frühjahr 2019, also vor der Europawahl, führen soll.
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Das „andere Recht“ bei Gesellschafterdarlehen in der Europäischen Insolvenzverordnung
Das Recht der Gesellschafterdarlehen ist schon für sich genommen eine schwierige Materie. Im grenzüberschreitenden Insolvenzverfahren gilt das umso mehr. Betreibt ein Insolvenzverwalter die Insolvenzanfechtung gegen einen Gesellschafter wegen vorinsolvenzlicher Rückzahlung eines Gesellschafterdarlehens oder Besicherung eines solchen Darlehens, ist insbesondere die Vorschrift des Art. 16 der Europäischen Insolvenzverordnung in der seit 26.6.2017 geltenden Fassung der Reform von 2015 zu beachten. Leider hat der Verordnungsgeber sich nicht getraut, an dieser Vorschrift (Art. 13 EuInsVO a.F.) zu rütteln.
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Fundamentale Prinzipien der Europäischen Insolvenzordnung
Das transnationale Insolvenzrecht materialisiert sich in den Vorschriften der Europäischen Insolvenzverordnung (EuInsVO), die 2015 überarbeitet wurde und in allen EU-Mitgliedstaaten mit Ausnahme von Dänemark gilt. Die Normen der EuInsVO beruhen auf einer Reihe von Grundwerten. Diese fundamentalen Prinzipien sollen im Folgenden vorgestellt werden, bevor ihre praktische Bedeutung anhand einer ganz neuen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) illustriert werden soll.