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Tax Compliance

Steuerplanung

  • Carmen Bachmann

    Regelungen zur globalen Mindestbesteuerung (Pillar Two) ante portas: Synergiepotenziale bei der Datenerhebung

    10.03.2022 Zitierweise: Bachmann/Freytag/Seifert, Tax Compliance, TLE-007-2022

    Aus dem Base Erosion and Profit Shifting (BEPS)-Projekt von OECD und G20 resultierte in 2021 die Einigung auf eine grundlegende Reform des internationalen Besteuerungssystems auf Basis eines Zwei-Säulen-Ansatzes (vgl. OECD/G20, Statement on a Two-Pillar Solution to Address the Tax Challenges Arising from the Digitalisation of the Economy, 2021): Pillar Two verfolgt hierbei das steuerpolitische Ziel, eine Untergrenze für die steuerliche Belastung von Unternehmen einzuführen. Dies soll durch eine effektive Mindestbesteuerung bei multinationalen Unternehmen (MNU) sichergestellt werden. Die Umsetzung in der Praxis stellt die betroffenen Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen.

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  • Reinald Koch

    Die Notwendigkeit eines Steueroasenabwehr-Gesetzes – Was lehren uns die Pandora Papers?

    21.10.2021 Zitierweise: Koch, Tax Compliance, TLE-025-2021

    Die Pandora Papers verdeutlichen erneut, ebenso wie die Panama Papers oder die Paradise Papers zuvor, in welchem Ausmaß Offshore-Firmen genutzt werden, um internationale Geldflüsse zu verschleiern. So geben diese Daten Aufschluss über die tatsächlichen Eigentümer von mehr als 27.000 Offshore-Firmen mit Sitz in klassischen Steueroasenländern wie den Britischen Jungferninseln, Belize, Hongkong, Panama oder den Bahamas. Entsprechende Firmen finden sich aber auch in EU-Staaten wie Zypern oder Malta (vgl. hierzu eine Übersicht auf https://projects.icij.org/investigations/pandora-papers/charts/who-are-the-firms-at-the-heart-of-the-pandora-papers).

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  • Joachim Hennrichs

    Digital Service Tax – neue Hybridsteuer nicht empfehlenswert!

    17.10.2018 Zitierweise: Hennrichs, Tax Compliance, TLE-040-2018

    Die EU-Kommission hat im März 2018 auf Anregung einzelner Mitgliedstaaten einen Vorschlag für eine Richtlinie zur „Fairen Besteuerung der digitalen Wirtschaft“ vorgestellt. Danach sollen die Mitgliedstaaten der EU dazu verpflichtet werden, eine neue Digitalsteuer (Digital Service Tax, kurz: DST) auf Bruttoerträge zu erheben, die aus der Erbringung bestimmter digitaler Dienstleistungen erwirtschaftet werden. Mittelfristig will die EU-Kommission den Begriff der Betriebsstätte in der Unternehmensbesteuerung um eine digitale Betriebsstätte erweitern.

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  • Carmen Bachmann

    Rückkehr des Protektionismus: Beachtung des Zusammenspiels von Zöllen und Steuern

    25.05.2018 Zitierweise: Bachmann/Richter/Gebhardt, Tax Compliance, TLE-022-2018

    Nahezu täglich gibt es neue Meldungen zur Zollpolitik der USA und ihrer Handelspartner: Strafzölle für Waschmaschinen und Solarmodule wurden eingeführt, ebenso solche für Stahl und Aluminium, wobei Importe aus der EU vorerst noch ausgenommen werden. Die EU wiederum hat Pläne für Strafzölle auf amerikanische Produkte bei der WTO hinterlegt und auch Indien hat jüngst die Zölle beispielsweise für Smartphones und Automobilteile deutlich erhöht (vgl. zur US-Zollpolitik und möglicher Reaktionen der EU: Herrmann, Global Mergers & Transactions, TLE-013-201). Zu dieser zollrechtlichen Unsicherheit kommt die umfassende US-Steuerreform vom Dezember 2017, deren Kernpunkt die Absenkung des Körperschaftsteuersatzes auf 21 % ist (vgl. zu Details Becker/Englisch, Global Taxes, TLE-38-2017 und Watrin, Global Taxes, TLE-005-2018). 

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  • Reinald Koch

    Zur Notwendigkeit eines öffentlichen Country-by-Country Reporting

    12.03.2018 Zitierweise: Koch, Tax Compliance, TLE-012-2018

    Das öffentliche Country-by-Country Reporting hat mit der Zustimmung des Europäischen Parlaments im Juli 2017 eine weitere Hürde genommen. Im Kern sieht der Vorschlag vor, dass multinationale Unternehmen mit einem Konzernumsatz von mehr als 750 Millionen Euro bestimmte steuerrelevante Informationen länderbezogen offenlegen. Im Einzelnen zählen hierzu Informationen zu den Beschäftigten, Umsatzerlösen, Vorsteuergewinnen, geleistete und noch zu leistende Ertragsteuerzahlungen, zur Höhe der einbehaltenen Gewinne, des Kapitals sowie zur Nutzung präferentieller Besteuerungsregime (wie Patentboxen).

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  • Thomas Egner

    Inwieweit eine weniger korrekturanfällige Einkünfteabgrenzung das Tax Compliance Verhalten positiv beeinflusst!

    11.01.2018 Zitierweise: Egner, Tax Compliance, TLE-002-2018

    Das Bundesfinanzministerium hat im Rahmen der Ausschreibung eines Forschungsvorhabens zu den Auswirkungen der Digitalisierung der Bestimmung und Prüfung von Verrechnungspreisen auch die Teilfrage gestellt, inwieweit durch alternative (schematische) Ansätze eine willkürfreie Zuordnung der Wertschöpfung erfolgen kann und dabei gleichzeitig durch eine Minderung der Korrekturanfälligkeit von Verrechnungspreisen „die Neigung zur Steuerunehrlichkeit reduziert werden“ und „das Tax Compliance Verhalten positiv beeinflusst werden könnte“.

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  • Reinald Koch

    Die GKKB der Europäischen Kommission – eine wirksame Maßnahme gegen aggressive Steuervermeidung?

    07.12.2017 Zitierweise: Koch, Tax Compliance, TLE-42-2017

    Die Einführung einer Gemeinsamen Konsolidierten Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage (GKKB) ist immer noch (oder wieder) die von der Europäischen Kommission favorisierte Lösung zur Konzernbesteuerung in Europa, wie der neuerliche Vorschlag einer entsprechenden Richtlinie vom 25.10.2016 (im Folgenden: GKKB-RLE) belegt. Dieses ist bereits deshalb bemerkenswert, da eine erste Initiative zur Einführung dieses Besteuerungssystems, welche ihren Ausgangspunkt in der Binnenmarktstudie 2001 und ihren Endpunkt im Richtlinienvorschlag 2011 hatte, am Winderstand einzelner Mitgliedsstaaten gescheitert ist. Insbesondere aber haben sich die politischen Ziele zwischen der ersten und der aktuellen Initiative deutlich verschoben.

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Herausgeber


  • Carmen Bachmann

    Prof. Dr. Carmen Bachmann

    Inhaberin des Lehrstuhls für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre an der Universität Leipzig.


  • Essers

    Prof. Dr. Peter H.J. Essers

    Professor für niederländisches und europäisches Steuerrecht an der Universität Tilburg.


  • Hoyer

    Prof. Dr. Andreas Hoyer

    Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht und Wirtschaftsstrafrecht an der Universität Kiel.


  • Dr. Robert Risse von Tax & Legal Excellence Corporate Tax Board

    Prof. Dr. Robert Risse

    Chairman of the board of directors of the Transfer Pricing Center at the WU Vienna


  • Seer

    Prof. Dr. Roman Seer

    Inhaber des Lehrstuhls für Steuerrecht an der Ruhr-Universität Bochum.


Autoren


  • Prof. Dr. Heribert Anzinger

    Wirtschafts- und Steuerrecht an der Universität Ulm

  • Prof. Dr. Thomas Egner

    Lehrstuhl Betriebswirtschaftslehre an der Universität Bamberg

  • Prof. Dr. Peter Fettke

    Deutsches Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz (DFKI) und Universität Saarbrücken

  • Prof. Dr. Reinald Koch

    Lehrstuhl für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre an der Universität Eichstätt-Ingolstadt

  • Prof. Dr. Deborah Schanz

    Institut für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre an der LMU München


Weitere Autoren
  • Dr. Markus Adick

    Partner bei Rettenmaier & Adick, Frankfurt/M.

  • Dr. Hanno Durth

    Partner bei Kipper + Durth, Darmstadt

  • Dirk Petri

    Partner bei verte | rechtsanwälte, Köln

  • Christoph Ludwig Rummel

    Head of Tax der AXA Konzern AG, Köln

  • Dr. Konrad Schmidt

    Partner bei Compart & Schmidt Rechtsanwälte, Mannheim

  • Prof. Dr. Christian Schwarz

    Fachbereich Wirtschaftswissenschaft, Hochschule Düsseldorf

  • Dr. Rainer Spatscheck

    Partner bei Kantenwein Zimmerman Spatscheck & Partner, München

  • Prof. Dr. Juergen Wessing

    Partner bei Wessing & Partner Rechtsanwälte mbB, Düsseldorf


Redaktion

RA/StB Oliver Holzinger
Tel.: 0 26 02 / 94 74 110
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