Steuerplanung
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Regelungen zur globalen Mindestbesteuerung (Pillar Two) ante portas: Synergiepotenziale bei der Datenerhebung
Aus dem Base Erosion and Profit Shifting (BEPS)-Projekt von OECD und G20 resultierte in 2021 die Einigung auf eine grundlegende Reform des internationalen Besteuerungssystems auf Basis eines Zwei-Säulen-Ansatzes (vgl. OECD/G20, Statement on a Two-Pillar Solution to Address the Tax Challenges Arising from the Digitalisation of the Economy, 2021): Pillar Two verfolgt hierbei das steuerpolitische Ziel, eine Untergrenze für die steuerliche Belastung von Unternehmen einzuführen. Dies soll durch eine effektive Mindestbesteuerung bei multinationalen Unternehmen (MNU) sichergestellt werden. Die Umsetzung in der Praxis stellt die betroffenen Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen.
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Die Notwendigkeit eines Steueroasenabwehr-Gesetzes – Was lehren uns die Pandora Papers?
Die Pandora Papers verdeutlichen erneut, ebenso wie die Panama Papers oder die Paradise Papers zuvor, in welchem Ausmaß Offshore-Firmen genutzt werden, um internationale Geldflüsse zu verschleiern. So geben diese Daten Aufschluss über die tatsächlichen Eigentümer von mehr als 27.000 Offshore-Firmen mit Sitz in klassischen Steueroasenländern wie den Britischen Jungferninseln, Belize, Hongkong, Panama oder den Bahamas. Entsprechende Firmen finden sich aber auch in EU-Staaten wie Zypern oder Malta (vgl. hierzu eine Übersicht auf https://projects.icij.org/investigations/pandora-papers/charts/who-are-the-firms-at-the-heart-of-the-pandora-papers).
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Digital Service Tax – neue Hybridsteuer nicht empfehlenswert!
Die EU-Kommission hat im März 2018 auf Anregung einzelner Mitgliedstaaten einen Vorschlag für eine Richtlinie zur „Fairen Besteuerung der digitalen Wirtschaft“ vorgestellt. Danach sollen die Mitgliedstaaten der EU dazu verpflichtet werden, eine neue Digitalsteuer (Digital Service Tax, kurz: DST) auf Bruttoerträge zu erheben, die aus der Erbringung bestimmter digitaler Dienstleistungen erwirtschaftet werden. Mittelfristig will die EU-Kommission den Begriff der Betriebsstätte in der Unternehmensbesteuerung um eine digitale Betriebsstätte erweitern.
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Rückkehr des Protektionismus: Beachtung des Zusammenspiels von Zöllen und Steuern
Nahezu täglich gibt es neue Meldungen zur Zollpolitik der USA und ihrer Handelspartner: Strafzölle für Waschmaschinen und Solarmodule wurden eingeführt, ebenso solche für Stahl und Aluminium, wobei Importe aus der EU vorerst noch ausgenommen werden. Die EU wiederum hat Pläne für Strafzölle auf amerikanische Produkte bei der WTO hinterlegt und auch Indien hat jüngst die Zölle beispielsweise für Smartphones und Automobilteile deutlich erhöht (vgl. zur US-Zollpolitik und möglicher Reaktionen der EU: Herrmann, Global Mergers & Transactions, TLE-013-201). Zu dieser zollrechtlichen Unsicherheit kommt die umfassende US-Steuerreform vom Dezember 2017, deren Kernpunkt die Absenkung des Körperschaftsteuersatzes auf 21 % ist (vgl. zu Details Becker/Englisch, Global Taxes, TLE-38-2017 und Watrin, Global Taxes, TLE-005-2018).
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Zur Notwendigkeit eines öffentlichen Country-by-Country Reporting
Das öffentliche Country-by-Country Reporting hat mit der Zustimmung des Europäischen Parlaments im Juli 2017 eine weitere Hürde genommen. Im Kern sieht der Vorschlag vor, dass multinationale Unternehmen mit einem Konzernumsatz von mehr als 750 Millionen Euro bestimmte steuerrelevante Informationen länderbezogen offenlegen. Im Einzelnen zählen hierzu Informationen zu den Beschäftigten, Umsatzerlösen, Vorsteuergewinnen, geleistete und noch zu leistende Ertragsteuerzahlungen, zur Höhe der einbehaltenen Gewinne, des Kapitals sowie zur Nutzung präferentieller Besteuerungsregime (wie Patentboxen).
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Inwieweit eine weniger korrekturanfällige Einkünfteabgrenzung das Tax Compliance Verhalten positiv beeinflusst!
Das Bundesfinanzministerium hat im Rahmen der Ausschreibung eines Forschungsvorhabens zu den Auswirkungen der Digitalisierung der Bestimmung und Prüfung von Verrechnungspreisen auch die Teilfrage gestellt, inwieweit durch alternative (schematische) Ansätze eine willkürfreie Zuordnung der Wertschöpfung erfolgen kann und dabei gleichzeitig durch eine Minderung der Korrekturanfälligkeit von Verrechnungspreisen „die Neigung zur Steuerunehrlichkeit reduziert werden“ und „das Tax Compliance Verhalten positiv beeinflusst werden könnte“.
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Die GKKB der Europäischen Kommission – eine wirksame Maßnahme gegen aggressive Steuervermeidung?
Die Einführung einer Gemeinsamen Konsolidierten Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage (GKKB) ist immer noch (oder wieder) die von der Europäischen Kommission favorisierte Lösung zur Konzernbesteuerung in Europa, wie der neuerliche Vorschlag einer entsprechenden Richtlinie vom 25.10.2016 (im Folgenden: GKKB-RLE) belegt. Dieses ist bereits deshalb bemerkenswert, da eine erste Initiative zur Einführung dieses Besteuerungssystems, welche ihren Ausgangspunkt in der Binnenmarktstudie 2001 und ihren Endpunkt im Richtlinienvorschlag 2011 hatte, am Winderstand einzelner Mitgliedsstaaten gescheitert ist. Insbesondere aber haben sich die politischen Ziele zwischen der ersten und der aktuellen Initiative deutlich verschoben.