Über Global Taxes

Der Druck, Besteuerungsstandards auch international verbindlich zu regeln, ist immens! So stellt die Globalisierung die Staatengemeinschaft nicht nur steuerpolitisch vor neue Herausforderungen, sondern erhöht auch für international agierende Konzerne die Steuerrisiken bei der Umsetzung ihrer Planungsstrategien. Dabei könnten die Vorschläge der OECD im BEPS-Projekt nur ein erster Aufschlag für einen anstehenden Empfehlungswettlauf sein, Regierungen stärker bei der Sicherung ihrer Steuerbasis zu unterstützen. Im Vordergrund der Artikel stehen Fragestellungen zu grenzüberschreitenden Sachverhalten und deren gesamtwirtschaftlichen Implikationen. Diskutiert werden beispielsweise Streitpunkte zur steuerlichen Behandlung von Verrechnungspreisen, von grenzüberschreitenden Umstrukturierungen sowie rechtliche Fragestellungen zu Intellectual Property.


  • Stephan Kudert

    Abschaffung von abkommensrechtlichen Grenzgängerregeln –
    Plädoyer für einen kleinen Beitrag zur Vereinfachung des internationalen Steuerrechts

    Bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten von Arbeitnehmern in DBA-Staaten gilt abkommensrechtlich grundsätzlich das Tätigkeitsortprinzip; d.h. das Entgelt soll i.d.R. in dem Staat besteuert werden, in dem die Tätigkeit physisch ausgeübt wird. Enthält das DBA jedoch eine Grenzgängerregel, wird, sofern diese greift, das Tätigkeitsortprinzip durchbrochen und dem Ansässigkeitsstaat das alleinige Besteuerungsrecht zugewiesen.

  • Rainer Prokisch

    Mindestbesteuerung in der EU und die Frage der Gesetzgebungskompetenz

    Am 12. Dezember 2022 haben die EU-Mitgliedstaaten der Richtlinie zur globalen Mindestbesteuerung prinzipiell zugestimmt, Ungarn hat seinen Widerstand am Ende doch noch aufgegeben (RICHTLINIE (EU) 2022/2523 des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen in der Union, ABl. EU 2022, L 328/1). Das Projekt war von Anfang an eine Herzensangelegenheit der deutschen Bundesregierung und soll nun helfen, den Steuerwettbewerb zwischen den Mitgliedstaaten auf ein vernünftiges Maß zurückzuführen. Der Mindeststeuersatz wird auf 15% festgelegt. Erfasst sind allerdings nur besonders große Unternehmen (jährlicher Umsatz höher als 750 Mio €).

  • Till Moser

    Offene Fragenkreise der Beherrschungsbeteiligung gem. § 7 AStG i.d.F. des ATADUmsG

    Mit dem ATAD Umsetzungsgesetz vom 25.06.2021 (ATADUmsG) wurden – reichlich verspätet – auch die Vorgaben der Art. 7 und 8 der Anti Tax Avoidance Richtlinie (ATAD) bzgl. beherrschter ausländischer Unternehmen umgesetzt. Dies führte zu einer umfassenden Reform der deutschen Hinzurechnungsbesteuerung gem. den §§ 7 ff. AStG. Zentrale Bestandteile waren hierbei die Neufassung der Beherrschungsbeteiligung in § 7 AStG sowie der Wegfall der sogenannten „übertragenden Hinzurechnung“ gem. § 14 AStG. Nur zum Teil ergeben sich die Änderungen dabei zwingend aus den Vorgaben der ATAD, welche allerdings lediglich nur ein „Mindestschutzniveau“ definiert und es dem Gesetzgeber offenlässt, schärfere Regeln zu implementieren.

  • Gerhard Kraft

    Wer ausreisen will, muss zahlen – Gedanken zur reformierten Wegzugsbesteuerung

    Der Steuergesetzgeber hat kurz vor Ende der 19. Legislaturperiode eine Reihe international relevanter Steuergesetze „durchgepeitscht“. Auch die im Wesentlichen in § 6 des Außensteuergesetzes (AStG) verortete Wegzugsbesteuerung wurde einer Fundamentalreform unterzogen. Geschehen ist dies mit dem ATAD-Umsetzungsgesetz (Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie – ATAD-UmsG, BGBl. I 2021 S. 2035). Allerdings ergab sich aufgrund der ATAD überhaupt kein Reformbedarf, da in diesem sekundärrechtlichen Instrument der Europäischen Union lediglich Kapitalgesellschaften angesprochen sind. Ein Blick auf die sprachliche Entwicklung der Begründung im Zeitablauf der Gesetzgebungsmaterialien löst daher mindestens Verwunderung, wenn nicht aus der Perspektive rechtsstaatlich seriöser und transparenter Gesetzgebung blankes Entsetzen aus.

  • Harald Jansen

    Optionsmodell + Thesaurierungsbegünstigung = Rechtsformneutralität ?

    Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) greift der Gesetzgeber nunmehr wiederholt die Brühler Empfehlungen zur Reform der Unternehmensbesteuerung aus dem Jahr 1999 auf. Diesen Empfehlungen liegt der Leitgedanke einer rechtsformneutralen Unternehmensbesteuerung zu Grunde, um die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland zu stärken.

  • Guido Förster

    Internationale Aspekte des Optionsmodells

    Das Körperschaftsteuermodernisierungsgesetz hat in einem neu geschaffenen § 1a KStG Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften die Möglichkeit eröffnet, zur Körperschaftsteuerpflicht zu optieren. Damit soll der Gesetzesbegründung zufolge die Rechtsformneutralität der Besteuerung verbessert und dem Umstand Rechnung getragen werden, dass die Besonderheiten der deutschen Personengesellschaftsbesteuerung im Ausland weitgehend unbekannt sind.

  • Umsetzung der effektiven Mindeststeuer durch die EU: Welche Alternativen gibt es?

    Am 8. Oktober einigten sich 136 von 140 Mitgliedsländern des OECD/G20 Inclusive Framework auf ein globales Steuerabkommen, das auch die internationale effektive Mindeststeuer GloBE (die sog. Säule 2 bzw. „Pillar 2“ des Arbeitsprogramms) beinhaltet. Die G20-Finanzminister haben das Abkommen eine Woche später ebenfalls gutgeheißen.

  • Stephan Kudert

    Betriebswirtschaftliche Überlegungen zur one fits all-solution bei der Wegzugsbesteuerung

    § 6 AStG ist eine Sondervorschrift, die die „Vermögenszuwachsbesteuerung“ bei grenzüberschreitenden Sachverhalten regelt. Verkürzt wird auch von Wegzugsbesteuerung gesprochen, weil in § 6 Abs. 1 S. 1 AStG als Grundtatbestand der Wegzug eines Steuerpflichtigen geregelt ist, der eine Beteiligung i.S.d. § 17 EStG hält. Zu den Ergänzungstatbeständen sei auf Kudert, Global Taxes, TLE-10-2017 verwiesen. Mit dem ATADUmsG wurden die Stundungsregeln des § 6 AStG grundlegend geändert und für EU-/EWR-Fälle massiv verschärft.

  • Stefan Bendlinger

    G7, G20 und OECD schaffen eine neue Weltsteuerordnung

    Nach dem bisherigen System der internationalen Unternehmensbesteuerung war die Zuweisung von Besteuerungssubstrat an eine gewisses Naheverhältnis zu einem Hoheitsgebiet gebunden. Kriterien dafür waren einerseits der Sitz oder der Ort der Geschäftsleitung des Unternehmens, andererseits der Ort, an dem an das Unternehmen, z.B. durch den Bestand einer Betriebsstätte oder die Erbringung von Dienstleistungen physisch verwurzelt war.

  • Till Moser

    Aktuelle Praxisfragen der Besteuerung von Leistungen ausländischer Familienstiftungen an inländische Begünstigte

    Die Besteuerung von Leistungen ausländischer Familienstiftungen und Trusts war in jüngerer Zeit vermehrt Gegenstand finanzgerichtlicher Verfahren, was nicht zuletzt die zunehmende Bedeutung der Materie unterstreicht. Wesentliche Zweifelsfragen betreffen dabei den Themenkomplex der  Zurechnungsbesteuerung gemäß § 15 AStG sowie insbesondere die Behandlung tatsächlicher Stiftungsauskehrungen aus ertragsteuerlicher und schenkungsteuerlicher Sicht. Im Folgenden wird ein kurzer Überblick über die wichtigsten Praxisfragen gegeben, welche sich mit Blick auf die Besteuerung von Leistungen ausländischer Stiftungen an ihre inländischen Begünstigten stellen.