• Christoph Watrin

    Brauchen wir ein öffentliches Country-by-Country Reporting?

    Mehr Transparenz in Steuerangelegenheiten ist eine der wesentlichen Zielsetzungen der Steuerpolitik der letzten zehn Jahre. Unmittelbar nach der Finanzkrise stellte die OECD schwarze Listen von Steueroasen auf, die sich in der Folge gezwungen sahen, zahlreiche Tax Information Exchange Agreements (TIEA) abzuschließen. Grundlage hierfür waren Musterabkommen, welche die OECD bereits 2002 veröffentlicht hatte. Mit dem US Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) und den anschließenden Vereinbarungen mit vielen Staaten, u.a. Deutschland, erhielt der automatische Informationsaustausch, der nicht mehr auch ein Informationsersuchen voraussetzt, Einzug in die internationale Steuerpolitik.

  • Georg Kofler

    Die „EU Schwarze Liste“

    Das Schlagwort der „Tax Good Governance“, also des verantwortungsvollen Handelns im Steuerbereich, ist in aller Munde. Gemeint war damit ursprünglich eine Trias von Anforderungen an Steuersysteme: Transparenz, Informationsaustausch und fairer Steuerwettbewerb (KOM(2009)201). In der jüngeren Vergangenheit wird aber auch die Eindämmung missbräuchlicher oder „schädlicher“ Steuergestaltungen in diesem Zusammenhang genannt. Das verantwortungsvolle Handeln ist aber nicht nur ein wesentliches Leitbild für die Steuerpolitik innerhalb der Union (man denke nur an die rasante Ausdehnung des automatischen Informationsaustausches zwischen den Mitgliedstaaten), sondern vielmehr auch eine Politikvorgabe für das Handeln der Union und der Mitgliedstaaten gegenüber Drittstaaten.

  • Steffen Lampert

    Rechtsetzung der EU – Verblasst der Geltungsanspruch des Art. 3 Abs. 1 GG?

    Durch den neuerlichen Vorstoß in Sachen CC(C)TB und die Umsetzung des BEPS-Projekts durch die beiden Anti-Tax-Avoidance-Richtlinien (ATAD I und II) haben die Anstrengungen zur weiteren Angleichung der Unternehmensbesteuerung wieder an Momentum gewonnen. Von früheren Harmonisierungsakten, die vor allem die Vermeidung der Doppelbesteuerung in Konzernstrukturen und damit Bereiche betrafen, die bereits abkommensrechtlich geregelt waren, unterscheidet sich die Anti-Missbrauchs-Gesetzgebung strukturell mitunter erheblich.

  • Rainer Prokisch

    Steuerplanung bei geschäftlichen Interessen in den USA

    Die Steuerpläne der Trump-Regierung sind noch unklar, dennoch kann es sich lohnen, auf die Änderungen im US-Steuerrecht vorbereitet zu sein. Jedenfalls ist es anzuraten, Strukturen zu wählen, die flexibel genug sind, um schnell angepasst zu werden.

  • Blog Herausgeber Englisch und Becker Blog Herausgeber Englisch und Becker

    Die „Equalisation Tax“ auf Internetunternehmen – mehr Drohkulisse als Konzept

    US-amerikanische Internet-Unternehmen sind in den europäischen Staaten omnipräsent, zahlen dort aber kaum Steuern. Eine Reihe von EU-Staaten haben unilaterale Versuche unternommen, eine sog. „Google-Steuer“ einzuführen – meist erfolglos. Zuletzt haben französische Gerichte einen unter dem damaligen Präsident Hollande begonnenen Versuch gestoppt, Googles Gewinne in Frankreich zu besteuern.

  • Dietmar Gosch

    Nur ein Denkanstoß: Was folgt eigentlich aus der veränderten Zurechnung des wirtschaftlichen Eigentums bei der Wertpapierleihe?

    Vor gut zwei Jahren erreichte die geschätzte Fachöffentlichkeit ein Urteil des BFH zur sog. Wertpapierleihe, das Urteil vom 18. August 2015 (Az. I R 88/13). Es weckte besondere Auf-merksamkeit. Denn der Leitsatz, mit dem es belegt wurde, lautet: „Das wirtschaftliche Eigentum an Aktien, die im Rahmen einer sog. Wertpapierleihe an den Entleiher zivilrechtlich übereignet wurden, kann ausnahmsweise beim Verleiher verbleiben, wenn die Gesamtwürdigung der Umstände des Ein-zelfalles ergibt, dass dem Entleiher lediglich eine formale zivilrechtliche Rechtsposition verschafft werden sollte. § 8b KStG (…) findet dann beim Entleiher bezogen auf die „entliehenen“ Anteile und die daraus resultierenden Einkünfte insgesamt keine Anwendung.“

  • Michael Beusch

    Der EuGH – ein weiterer Akteur bei der Auslegung von DBA

    Am 12.09.2017 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in der Rechtssache C-648/15 das Urteil über die am 3.12.2015 von der Republik Österreich gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereichte Klage gefällt. Das Urteil war aus verschiedenen Gründen gespannt erwartet worden. So war die entsprechende Rechtssache die erste, in der ein Mitgliedstaat – hier die Republik Österreich – beim EuGH gemäß Art. 273 AEUV eine „mit dem Gegenstand der Verträge in Zusammenhang stehende Streitigkeit“ zwischen ihm und einem anderen Mitgliedstaat – hier der Bundesrepublik Deutschland – „aufgrund eines Schiedsvertrags anhängig gemacht“ hat.

  • Prof. Dr. Lars Hummel

    Datenbankgestützte Verrechnungspreisbestimmung in der Außenprüfung

    Zum Nachweis, dass Verrechnungspreise dem entsprechen, was „voneinander unabhängige Dritte unter gleichen oder vergleichbaren Verhältnissen vereinbart hätten“ (§ 1 Abs. 1 Satz 1 AStG), kommt man oftmals nicht umhin, Datenbanken, insbesondere Unternehmensdatenbanken, in Anspruch zu nehmen. Solche Datenbanken spielen im Wirtschaftsleben eine große Rolle und sind offenbar ihrerseits auch durchaus lohnende Unternehmungen. Die Probleme der jeweiligen Verrechnungspreismethoden und diejenigen der praktischen Umsetzung mittels eines Datenbankscreenings sind vielschichtig. Hier soll es allein darum gehen, dass einige der Unwägbarkeiten durch die Neufassung der Verordnung zu Art, Inhalt und Umfang von Aufzeichnungen im Sinne des § 90 Abs. 3 der AO (Gewinnabgrenzungsaufzeichnungs-Verordnung, BGBl. I 2017, S. 2367) vom 12. Juli 2017 beseitigt wurden.

  • Ralf Klapdor

    Offenlegungspflichten bei Steuergestaltungsmodellen

    Im BEPS-Aktionspunkt 12 ist eine Anzeige- bzw. Offenlegungspflicht für aggressive Steuergestaltungsmodelle vorgesehen. Auch in Deutschland wird seit Ende 2016 in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe über Auskunftspflichten für grenzüberschreitende wie auch rein nationale Steuergestaltungsmodelle kontrovers diskutiert.

  • Holger Kahle

    Zur Gewinnabgrenzung bei Betriebsstätten

    Am 22.12.2016 hat das BMF die Verwaltungsgrundsätze Betriebsstättengewinnaufteilung (VWG BsGa, BStBl. I 2017, S. 182) veröffentlicht. Damit ist der Dreiklang aus Gesetz (§ 1 Abs. 5 und 6 AStG), Rechtsverordnung und erläuterndem BMF-Schreiben im Hinblick auf die Umsetzung des von der OECD vorgegebenen Authorised OECD Approach für die Erfolgs- und Vermögensabgrenzung bei in- und ausländischen Betriebsstätten vollständig. Nach dem Authorised OECD Approach gilt die vollständige Selbstständigkeitsfiktion der Betriebsstätte. § 1 Abs. 5 AStG erklärt den Fremdvergleichsgrundsatz auch für Innentransaktionen zwischen Stammhaus und Betriebsstätte für anwendbar. Ausgewählte Aspekte werden im Folgenden aufgegriffen.