• Stephan Kudert

    Gedanken zur Zukunft der Wegzugsbesteuerung

    § 6 AStG ist eine Sondervorschrift, die die „Vermögenszuwachsbesteuerung“ bei grenzüberschreitenden Sachverhalten regelt. Verkürzt wird auch von „Wegzugsbesteuerung“ gesprochen, weil in § 6 Abs. 1 S. 1 AStG als Grundtatbestand der Wegzug eines Steuerpflichtigen geregelt ist, der sich an einer Kapitalgesellschaft im Sinn des § 17 EStG beteiligt hat. Da nach dem Wegzug das deutsche Besteuerungsrecht an den stillen Reserven im Veräußerungsfall (konkret oder abstrakt) beschränkt oder ausgeschlossen wird, soll die Norm eine steuerliche Entstrickung im Wegzugszeitpunkt und somit die Sicherung des bis zum Wegzug aufgebauten Steuersubstrats bewirken.

  • Wolfram Scheffler

    Zur Harmonisierung der steuerlichen Gewinnermittlung

    Am 25.10.2016 hat die EU-Kommission eine aktualisierte Fassung des Vorschlags für eine Richtlinie des Rates über eine „Gemeinsame Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage“ vorgestellt (GKB-RLE). Die Regelungen zur Konsolidierung und formelhaften Gewinnaufteilung (Gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage) sind in einem eigenständigen Richtlinienvorschlag enthalten, der am gleichen Tag veröffentlicht wurde (GKKB-RLE). Da die beiden Richtlinien aufeinander aufbauen, sollen sie gemeinsam verabschiedet werden. Die GKB soll ab dem 1.1.2019 und die GKKB ab dem 1.1.2021 in Kraft treten.

  • Robert Risse

    Verrechnungspreise und unerlaubte Beihilfe

    Die im vergangenen Jahr in der Tagespresse bekanntgewordenen Beihilfe-Fälle zu den „Steuerdeals“ internationaler Firmen wie Apple, Fiat oder Starbucks betrafen nicht nur die Unternehmen, sondern haben auch die steuerlichen Berater vor neuen Herausforderungen gestellt. Vordergründig stellt sich die Frage, ob wir nunmehr eine durch die EU-Kommission etablierte „neue“ Verrechnungspreisauslegung anzusetzen haben und welche Grundsätze dabei angewendet werden.

  • Jens-Uwe Hinder

    Die Neuregelung des § 8d KStG zum fortführungsgebundenen Verlustvortrag

    Mit der Neuregelung des § 8d KStG hat der Gesetzgeber die steuerliche Verlustrechnung erneut angepasst. § 8d KStG eröffnet einer Körperschaft die Möglichkeit, trotz schädlichen Anteilseignerwechsels Verluste weiterhin nutzen zu können, sofern sie den Geschäftsbetrieb fortführt. Begründet wurde diese Rückausnahme von § 8c Abs.1 KStG damit, dass weiterhin Fälle bestünden, in denen ein Verlustuntergang aus wirtschaftlichen Erwägungen nicht gerechtfertigt und steuersystematisch nicht erforderlich scheine (BT-Drs. 18/9986, S. 12). Die Neuregelung soll steuerliche Hemmnisse bei der Unternehmensfinanzierung beseitigen, wovon insbesondere junge, innovative Wirtschaftsunternehmen (Start-ups) profitieren sollen. Die grundsätzlich zu begrüßende Norm weist zum Teil überschießende Rechtsfolgen auf.

  • Wolfgang Kessler

    Das neue Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz

    Am 24.06.2017 wurde das „Gesetz zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz)“ verkündet. Dies geschah in Reaktion auf die Veröffentlichung der sogenannten „Panama Papers“ im April 2016. Bei den Panama Papers handelt es sich um etwa 11,5 Mio. Dokumente der in Panama ansässigen Kanzlei Mossack Fonseca, welche ihre Mandanten bei der Gründung von Domizilgesellschaften unterstützte. Solche Domizilgesellschaften (auch „Briefkastenfirmen“) wurden gezielt sowohl zur Vermeidung von Steuertatbeständen (legal) als auch zur Steuerhinterziehung (illegal) genutzt.

  • Gerhard Kraft

    Gedanken zur Zukunft der Hinzurechnungsbesteuerung

    | Die in den §§ 7-14 AStG verortete Hinzurechnungsbesteuerung wird – das ist ein weitgehend unstrittiger Befund – als dringend reformbedürftig qualifiziert. Sie gilt als zu kompliziert und damit vielfach unpraktikabel. Ferner wird ihr zur Last gelegt, sie sei im Hinblick auf Regelungsziel und Regelungskonzeption nicht mehr zeitgemäß, in sich widersprüchlich und damit nicht mehr beherrschbar. Trotz der Einführung eines Motivtests in § 8 Absatz 2 AStG sei sie weiterhin in Teilbereichen nicht mit den Grundfreiheiten des AEUV kompatibel.. Schließlich verstummt verfassungsrechtliche Kritik im Allgemeinen ebenso wenig wie der Vorwurf, im Speziellen vermöge die Hinzurechnungsbesteuerung zu exorbitanten verfassungsrechtlich nicht mehr zu rechtfertigenden Belastungswirkungen zu führen.|

  • Rainer Prokisch

    Reformstillstand in den Niederlanden hält an

     Seit den Wahlen vor mehr als drei Monaten versuchen die Parteien, eine Regierungskoalition zustande zu bringen. Bereits zwei Runden sind nach langwierigen Verhandlungen vorerst gescheitert. Da die alte Regierung noch kommissarisch tätig ist, aber wenig Gestaltungsfreiraum hat, tut sich auf steuerlichem Gebiet wenig und wenn es so weitergeht, kommen dieses Jahr keine Steueränderungsvorschläge mehr auf den Tisch. Der Prinsjesdag, an dem jährlich die Steueränderungen für das nächste Jahr vorgestellt werden, fällt dann sozusagen aus. Finanziell scheint der Druck allerdings nicht sehr hoch, so werden auch in den Niederlanden ansehnliche Mehreinnahmen in 2017 erwartet. |

  • Blog Herausgeber Englisch und Becker Blog Herausgeber Englisch und Becker

    Die US-Unternehmenssteuerreform à la Trump

    Ende April hat US-Finanzminister Mnuchin in gerade einmal vier Bullet Points die Eckpunkte einer Unternehmenssteuerreform vorgestellt, wie sie Präsident Trump in den USA gerne verwirklicht sähe. Die Pläne sind insoweit ehrgeizig, als der Steuersatz auf Unternehmensgewinne mehr als halbiert werden soll, von jetzt 35 auf 15 Prozent (zuzüglich Bundessteuern). Dieser niedrige Steuersatz soll auch für die sogenannten Pass-throughs gelten, d.h. für transparent besteuerte Unternehmen (Personengesellschaften, LLCs, S-corporations, sowie Einzelunternehmen). |

  • Wolfgang Kessler

    Ist § 8c Abs. 1 S. 2 KStG verfassungskonform?

    Am 29.03.2017 erklärte das BVerfG (Az. 2 BvL 6/11) bereits § 8c S. 1 KStG a.F., der dem heutigen § 8c Abs.1 S.1 KStG entspricht, für mit dem Grundgesetz unvereinbar. Nach dieser Norm gehen Verlustvorträge einer Kapitalgesellschaft anteilig unter, wenn mehr als 25% der Anteile an dieser Gesellschaft veräußert werden (schädlicher Beteiligungserwerb). Dies verstoße gegen Art. 3 Abs. 1 GG. 

  • Rainer Prokisch

    Neuauflage des UN-Verrechnungspreishandbuches

    | The UN’s Committee on Experts on International Co-operation in Tax Matters has published a new edition of the Book of Accounts for Developing Countries (2017). It contains new chapters on intercompany services, intangible assets, transformations within the Group, functional shifts and cost allocation agreements. |