• Gerhard Kraft

    Steuerliches Einlagekonto für Drittstaatstochtergesellschaften

    Die nähere Betrachtung der jüngeren Judikatur des EuGH zur Auslegung der Kapitalverkehrsfreiheit im unternehmenssteuerlichen Drittstaatenkontext nährt die Vermutung, dass sich das Unionsrecht partiell zum Weltsteuerrecht weiterentwickelt. Denn sowohl der räumliche als auch der inhaltliche Anwendungsbereich der Kapitalverkehrsfreiheit nach Art. 63 AEUV – mit ihrem Drittstaatenbezug – haben mittlerweile die Konzernbesteuerung erreicht. Der Drittstaatenbezug dieser jüngsten europäischen Grundfreiheit beschränkt sich – insoweit im Gegensatz zu den anderen Grundfreiheiten – nicht nur auf das Verbot von Diskriminierungen zwischen den Mitgliedstaaten. Sie umfasst vielmehr auch die Beziehungen zwischen Mitgliedstaaten und Drittstaaten.

  • Till Moser

    Reform der Hinzurechnungsbesteuerung im Rahmen des ATADUmsG – ein Überblick über den Referentenentwurf vom 24.03.2020

    Die Anti Tax Avoidance Directive (nachfolgend ATAD) vom 19.07.2016 hat erhebliche Auswirkungen auf das deutsche Internationale Steuerrecht. Mit dem Entwurf eines „Gesetzes zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie“ (im Folgenden ATADUmsG) vom 24.03.2020 liegt nun ein gegenüber dem ersten „offiziellen“ Entwurf vom 10.12.2019 punktuell angepasster zweiter Referentenentwurf des ATADUmsG vor. Der Entwurf enthält Anpassungen bei der Entstrickungsbesteuerung (§ 4 EStG-RE, § 4g EStG-RE, § 6 EStG-RE, § 36 Abs. 5 EStG-RE und § 12 KStG-RE), bei der Behandlung hybrider Gestaltungen (§ 4k EStG-RE, § 3 Nr. 40d Satz 2 EStG-RE, § 50d Abs. 9 Nr. 3 EStG-RE und § 8b Abs. 1 Satz 3 KStG-RE) sowie umfassende Änderungen beim Fremdvergleichsgrundsatz (§ 1 AStG-RE, § 1a AStG-RE und § 1b AStG-RE). Zentrales Element des Entwurfs ist die mit Blick auf Art. 7 und 8 ATAD notwendige Reform der deutschen Hinzurechnungsbesteuerung gemäß den §§ 7ff. AStG. Im Folgenden werden die wesentlichen Bestimmungen des Referentenentwurfs vom 24.03.2020 zur Hinzurechnungsbesteuerung vorgestellt und kritisch gewürdigt.

  • Prof. Dr. Lars Hummel

    „Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus“

    „Jetzt muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen: Es ist schön, wenn man so eine [Rechts-]Grundlage hat. Aber im Moment geht mir der Gesundheitsschutz der Bevölkerung über alles. Es gibt auch Notsituationen, wo ein Staat, selbst wenn so ein Artikel nicht vorhanden wäre, handeln müsste“ (Seehofer, zitiert nach Bubrowski, „Schuldig macht sich nur, wer nicht handelt“, www.faz.net, 15.03.2020).

  • Rainer Prokisch

    Gedanken zum Principal Purpose Test

    Mit dem multilateralen Übereinkommen (kurz MLI – Multilateral Instrument) wird der Principal Purpose Test als Minimumstandard in die deutschen Doppelbesteuerungsabkommen aufgenommen werden, die unter den MLI fallen. Zwar ist das MLI noch immer nicht in Deutschland ratifiziert, aber es ist zu erwarten, dass die Ratifizierung noch erfolgen wird.

  • Stephan Kudert

    Die neue „Welcome Tax“ – Begrüßungsbesteuerung bei Verstrickung im Betriebsvermögen

    Die Umsetzung der ATAD in nationales Recht ist eine der zentralen Baustellen des deutschen Gesetzgebers im Steuerrecht. Ein Referentenentwurf des ATAD-Umsetzungsgesetzes (ATADUmsG) wurde am 10.12.2019 veröffentlicht, bislang aber noch nicht im Kabinett diskutiert. Als Zugabe zur ATAD-Umsetzung enthält er auch eine „Welcome Tax“ für Fälle der steuerlichen Verstrickung.

  • Reinald Koch

    Steuerliche Verlustverrechnung bei Termingeschäften und die Folgen für Privatanleger

    Im Schatten des ATAD-Umsetzungsgesetzes und anderer gleichzeitiger Reformvorhaben hat der Gesetzgeber zum Jahreswechsel auch eine deutliche Verschärfung der steuerlichen Verlustverrechnung bei Termingeschäften in das Einkommensteuergesetz eingefügt (vgl. Art. 5 des Gesetzes zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen, BGBl. I 2019, 2875 ff.). Diese Neuregelung könnte – in Abhängigkeit von ihrer Auslegung – die steuerlichen Rahmenbedingungen für aktive Privatanleger („Daytrader“) deutlich verschlechtern und sorgt aus diesem Grund für reichlich Verunsicherung in dieser Anlegergruppe.

  • Hans-Michael Wolffgang

    Zollrechtliche Konfliktfelder mit den USA

    Mit der Amtszeit des US-Präsidenten Trump haben die internationalen Handelskonflikte eine neue Dimension erhalten. Bereits unter der Präsidentschaft von Obama waren die USA darum bemüht, ihr Handelsbilanzdefizit gegenüber China und der EU abzubauen sowie den multilateralen Handel, wie er nach den Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) funktioniert, zu reduzieren. Seit ca. 2005 gibt es weltweit die Bemühungen, Freihandel verstärkt durch bilaterale oder regionale Wirtschaftsabkommen zu regeln. Diese Abkommen bieten den Staaten bessere Möglichkeiten, individuelle Regelungen für ihre Wirtschaftszweige zu vereinbaren als der multilaterale Freihandel, der für alle Vertragsparteien die gleichen Bedingungen vorschreibt. Derzeit gibt es weltweit über 600 bilaterale oder regionale Freihandelsabkommen.

  • Martin Strahl

    Rückwirkende Gesetzgebung contra BFH – Rechtssicherheit adé

    Der Regierungsentwurf des BMF eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v. 31.7.2019 kommt harmlos daher, indem er als Ziel formuliert, eine nachhaltige, bezahlbare und klimafreundliche Mobilität zu fördern. Zudem heißt es, es habe sich „in verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts fachlich notwendiger Gesetzgebungsbedarf – auch für Erleichterungen beim Bürger – ergeben. Dies betrifft insbesondere Maßnahmen zur Vereinfachung sowie zur Umsetzung von EU-Recht“, vgl. Abschn. A des Regierungsentwurfs.

  • Rainer Prokisch

    Die dänischen/luxemburgischen Fälle zur Nutzungsberechtigung (Beneficial Ownership)

    Der EuGH hat am 26.2.2019 mehrere Entscheidungen getroffen (N Luxemburg 1 u.a. C-115/16, 118/16, 119/16, 299/16 zur Zins-Lizenzgebühren-RL; T Dänemark u.a. C-116/16 und 117/17 zur Mutter-Tocher-RL), in denen einige fundamentale Fragen des gemeinschaftsrechtlichen Missbrauchsbegriffs, der Auslegung des Begriffs des Nutzungsberechtigten und des Verhältnisses zwischen Nutzungsberechtigung und allgemeiner Missbrauchsklausel angesprochen sind. Die Entscheidungen haben in Deutschland noch wenig Widerhall gefunden (vgl. aber Schnitger, IStR 2019, 304; Linn/Pignot, IWB 2019, 386), während sie in den Niederlanden zu großer Aufregung führten. Schon ein kurzer Blick auf die Entscheidungen zeigt, dass sie in ihren theoretischen wie auch praktischen Auswirkungen nicht unterschätzt werden sollten.

  • Michel Nordin

    Unternehmenssteuerreform: Standortattraktivität der Schweiz bleibt bestehen

    Am 19.05.2019 hat das schweizerische Stimmvolk das Bundesgesetz über die Steuerreform und die Finanzierung der Alters- und Hinterlassenenversicherung (STAF) angenommen. Die STAF wird per 01.01.2020 in Kraft treten und einige Änderungen für in der Schweiz ansässige Unternehmen mit sich bringen, welche nachfolgend dargestellt werden.