• Prof. Dr. Lars Hummel

    „Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus“

    „Jetzt muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen: Es ist schön, wenn man so eine [Rechts-]Grundlage hat. Aber im Moment geht mir der Gesundheitsschutz der Bevölkerung über alles. Es gibt auch Notsituationen, wo ein Staat, selbst wenn so ein Artikel nicht vorhanden wäre, handeln müsste“ (Seehofer, zitiert nach Bubrowski, „Schuldig macht sich nur, wer nicht handelt“, www.faz.net, 15.03.2020).

  • Rainer Prokisch

    Gedanken zum Principal Purpose Test

    Mit dem multilateralen Übereinkommen (kurz MLI – Multilateral Instrument) wird der Principal Purpose Test als Minimumstandard in die deutschen Doppelbesteuerungsabkommen aufgenommen werden, die unter den MLI fallen. Zwar ist das MLI noch immer nicht in Deutschland ratifiziert, aber es ist zu erwarten, dass die Ratifizierung noch erfolgen wird.

  • Stephan Kudert

    Die neue „Welcome Tax“ – Begrüßungsbesteuerung bei Verstrickung im Betriebsvermögen

    Die Umsetzung der ATAD in nationales Recht ist eine der zentralen Baustellen des deutschen Gesetzgebers im Steuerrecht. Ein Referentenentwurf des ATAD-Umsetzungsgesetzes (ATADUmsG) wurde am 10.12.2019 veröffentlicht, bislang aber noch nicht im Kabinett diskutiert. Als Zugabe zur ATAD-Umsetzung enthält er auch eine „Welcome Tax“ für Fälle der steuerlichen Verstrickung.

  • Reinald Koch

    Steuerliche Verlustverrechnung bei Termingeschäften und die Folgen für Privatanleger

    Im Schatten des ATAD-Umsetzungsgesetzes und anderer gleichzeitiger Reformvorhaben hat der Gesetzgeber zum Jahreswechsel auch eine deutliche Verschärfung der steuerlichen Verlustverrechnung bei Termingeschäften in das Einkommensteuergesetz eingefügt (vgl. Art. 5 des Gesetzes zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen, BGBl. I 2019, 2875 ff.). Diese Neuregelung könnte – in Abhängigkeit von ihrer Auslegung – die steuerlichen Rahmenbedingungen für aktive Privatanleger („Daytrader“) deutlich verschlechtern und sorgt aus diesem Grund für reichlich Verunsicherung in dieser Anlegergruppe.

  • Hans-Michael Wolffgang

    Zollrechtliche Konfliktfelder mit den USA

    Mit der Amtszeit des US-Präsidenten Trump haben die internationalen Handelskonflikte eine neue Dimension erhalten. Bereits unter der Präsidentschaft von Obama waren die USA darum bemüht, ihr Handelsbilanzdefizit gegenüber China und der EU abzubauen sowie den multilateralen Handel, wie er nach den Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) funktioniert, zu reduzieren. Seit ca. 2005 gibt es weltweit die Bemühungen, Freihandel verstärkt durch bilaterale oder regionale Wirtschaftsabkommen zu regeln. Diese Abkommen bieten den Staaten bessere Möglichkeiten, individuelle Regelungen für ihre Wirtschaftszweige zu vereinbaren als der multilaterale Freihandel, der für alle Vertragsparteien die gleichen Bedingungen vorschreibt. Derzeit gibt es weltweit über 600 bilaterale oder regionale Freihandelsabkommen.

  • Martin Strahl

    Rückwirkende Gesetzgebung contra BFH – Rechtssicherheit adé

    Der Regierungsentwurf des BMF eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v. 31.7.2019 kommt harmlos daher, indem er als Ziel formuliert, eine nachhaltige, bezahlbare und klimafreundliche Mobilität zu fördern. Zudem heißt es, es habe sich „in verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts fachlich notwendiger Gesetzgebungsbedarf – auch für Erleichterungen beim Bürger – ergeben. Dies betrifft insbesondere Maßnahmen zur Vereinfachung sowie zur Umsetzung von EU-Recht“, vgl. Abschn. A des Regierungsentwurfs.

  • Rainer Prokisch

    Die dänischen/luxemburgischen Fälle zur Nutzungsberechtigung (Beneficial Ownership)

    Der EuGH hat am 26.2.2019 mehrere Entscheidungen getroffen (N Luxemburg 1 u.a. C-115/16, 118/16, 119/16, 299/16 zur Zins-Lizenzgebühren-RL; T Dänemark u.a. C-116/16 und 117/17 zur Mutter-Tocher-RL), in denen einige fundamentale Fragen des gemeinschaftsrechtlichen Missbrauchsbegriffs, der Auslegung des Begriffs des Nutzungsberechtigten und des Verhältnisses zwischen Nutzungsberechtigung und allgemeiner Missbrauchsklausel angesprochen sind. Die Entscheidungen haben in Deutschland noch wenig Widerhall gefunden (vgl. aber Schnitger, IStR 2019, 304; Linn/Pignot, IWB 2019, 386), während sie in den Niederlanden zu großer Aufregung führten. Schon ein kurzer Blick auf die Entscheidungen zeigt, dass sie in ihren theoretischen wie auch praktischen Auswirkungen nicht unterschätzt werden sollten.

  • Michel Nordin

    Unternehmenssteuerreform: Standortattraktivität der Schweiz bleibt bestehen

    Am 19.05.2019 hat das schweizerische Stimmvolk das Bundesgesetz über die Steuerreform und die Finanzierung der Alters- und Hinterlassenenversicherung (STAF) angenommen. Die STAF wird per 01.01.2020 in Kraft treten und einige Änderungen für in der Schweiz ansässige Unternehmen mit sich bringen, welche nachfolgend dargestellt werden.

  • Stefan Bendlinger

    Die Vertreterbetriebsstätte – Paradigmenwechsel bei der internationalen Aufteilung von Besteuerungsrechten

    Der von der OECD Ende 2015 verabschiedete „Action Plan“ zur Bekämpfung von „Base Erosion and Profit Shifting“ hat in Aktionspunkt 7 vorgeschlagen, den Begriff der Betriebsstätte zu erweitern, um damit Gestaltungen zu verhindern, die eine Umgehung der Besteuerung im Marktstaat ermöglichen würden. Denn global tätige Unternehmen würden zuvor als Eigenhändler tätige Tochtergesellschaften – ohne entsprechende Anpassung der wahrgenommenen Aktivitäten und übernommenen Risiken – zu funktionsschwachen Kommissionären herabstufen. Letztere würden durch eine geringe Provision entlohnt mit entsprechend geringem Steueraufkommen im Marktstaat. Ein Zugriff auf die vom ausländischen Unternehmen erwirtschafteten Gewinne sei damit nicht möglich.

  • Blog Herausgeber Englisch und Becker Blog Herausgeber Englisch und Becker

    Die deutsch-französische GloBE-Initiative gewinnt an Fahrt – wohin geht die Reise?

    Vor Kurzem haben die Finanzminister der G20 Staaten signalisiert, dass sie die von Deutschland und Frankreich unter dem Akronym GloBE (Global anti-Base Erosion proposal) initiierte internationale Mindeststeuer-Initiative grundsätzlich befürworten. Das dahingehende Instrumentarium bildet die zweite Säule („Pillar 2“) der laufenden Beratungen zu den „Tax Challenges of the Digitalisation of the Economy“ im sog. Inclusive Framework von G20/OECD. Der Vorschlag hat inzwischen vor allem im Kreis der bei den Beratungen tonangebenden Staaten an Sympathien gewonnen.