• Stefan Bendlinger

    Die Vertreterbetriebsstätte – Paradigmenwechsel bei der internationalen Aufteilung von Besteuerungsrechten

    Der von der OECD Ende 2015 verabschiedete „Action Plan“ zur Bekämpfung von „Base Erosion and Profit Shifting“ hat in Aktionspunkt 7 vorgeschlagen, den Begriff der Betriebsstätte zu erweitern, um damit Gestaltungen zu verhindern, die eine Umgehung der Besteuerung im Marktstaat ermöglichen würden. Denn global tätige Unternehmen würden zuvor als Eigenhändler tätige Tochtergesellschaften – ohne entsprechende Anpassung der wahrgenommenen Aktivitäten und übernommenen Risiken – zu funktionsschwachen Kommissionären herabstufen. Letztere würden durch eine geringe Provision entlohnt mit entsprechend geringem Steueraufkommen im Marktstaat. Ein Zugriff auf die vom ausländischen Unternehmen erwirtschafteten Gewinne sei damit nicht möglich.

  • Blog Herausgeber Englisch und Becker Blog Herausgeber Englisch und Becker

    Die deutsch-französische GloBE-Initiative gewinnt an Fahrt – wohin geht die Reise?

    Vor Kurzem haben die Finanzminister der G20 Staaten signalisiert, dass sie die von Deutschland und Frankreich unter dem Akronym GloBE (Global anti-Base Erosion proposal) initiierte internationale Mindeststeuer-Initiative grundsätzlich befürworten. Das dahingehende Instrumentarium bildet die zweite Säule („Pillar 2“) der laufenden Beratungen zu den „Tax Challenges of the Digitalisation of the Economy“ im sog. Inclusive Framework von G20/OECD. Der Vorschlag hat inzwischen vor allem im Kreis der bei den Beratungen tonangebenden Staaten an Sympathien gewonnen.

  • Sparfeld

    Anzeigepflicht von Steuergestaltungen – Handlungspflicht auch ohne nationales Umsetzungsgesetz

    Der Europäische Rat hat am 25.5.2018 die EU-Richtlinie (EU)2018/822 des Rates zur Änderung und Ergänzung der Richtlinie 2011/16/EU vom 15.2.2011 hinsichtlich des verpflichtenden automatischen Informationsaustauschs im Bereich der Besteuerung über meldepflichtige grenzüberschreitende Gestaltungen verabschiedet. Die Änderungsrichtlinie ist am 25.6.2018 in Kraft getreten. Bis spätestens 31.12.2019 müssen die Mitgliedstaaten entsprechende nationale Rechts- und Verwaltungsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie erlassen und veröffentlichen und die Kommission hierüber in Kenntnis setzen (Art. 2 Abs. 1 S. 1 der Richtlinie (EU)2018/822). Diese Vorschriften sind erst ab dem 1.7.2020 anzuwenden (Art. 2 Abs. 1 S. 2 der Richtlinie (EU)2018/822).

  • Rainer Prokisch

    Ghetto-Entschädigungszahlungen: Ein Lehrstück zum Verhältnis zwischen Scham und Pragmatismus im Steuerrecht

    Im Jahr 2002 verabschiedete der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto („Ghettorentengesetz“; BGBl. I 2002, 2074). Nachdem das Bundessozialgericht 1997 (BSG, Urt. v. 18.6.1997, NJW 1998, 2309) Tätigkeiten in einem Ghetto als ordentliches Arbeitsverhältnis ansah, war der Gesetzgeber gezwungen, die Arbeit in einem solchen Ghetto – ob nun eher freiwillig oder mittelbar erzwungen – anzuerkennen und daraus auch die Folgerungen für die jeweiligen Rentenansprüche zu ziehen.

  • Prof. Dr. Lars Hummel

    Zum Schicksal erteilter Freistellungsbescheinigungen nach Eintritt eines „ungeregelten“ Brexit

    Eine der zahlreichen Fragen, welche ein „ungeregelter“ Brexit aufwirft, bildet diejenige nach dem Schicksal gemäß § 50d Abs. 2 EStG erteilter Freistellungs- und Ermäßigungsbescheinigungen in solchen Fällen, in denen gerade wegen des Brexit die Voraussetzungen dafür entfallen, den Steuerabzug nach Maßgabe des § 43b EStG, des § 50g EStG oder eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung unterlassen oder nach einem niedrigeren Steuersatz vornehmen zu können. Freilich steht diese Frage nur dann im Raume, wenn die Freistellungs- bzw. Ermäßigungsbescheinigung, bei der es sich um einen Verwaltungsakt handelt und die vom Freistellungs- bzw. Ermäßigungsbescheid i. S. des § 50d Abs. 1 EStG zu scheiden ist (vgl. BFH, Urt. v. 11.10.2000, I R 34/99, BFHE 193, 336 [338 ff.]), über den Zeitpunkt des Brexit hinaus gilt (siehe dazu § 50d Abs. 2 Satz 4 Satzteil 2 EStG). In der Praxis wird insoweit verschiedentlich erwogen, Freistellungs- und Ermäßigungsbescheinigungen nach Eintritt des Brexit prinzipiell neu zu beantragen.

  • Holger Kahle

    Plädoyer für eine Stärkung des Maßgeblichkeitsgrundsatzes

    Die Maßgeblichkeit der handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung für die Steuerbilanz nach § 5 Abs. 1 EStG ist ein „Dauerbrenner“ in der Diskussion der Unternehmensbesteuerung (vgl. zur aktuellen Diskussion z.B. Prinz in Prinz/Kanzler, Handbuch Bilanzsteuerrecht, 3. Aufl. 2018, S. 69 ff.). Bisher vorgelegte Entwürfe eines eigenständigen steuerlichen Gewinnermittlungsrechts wurden vom Gesetzgeber aber nicht berücksichtigt (vgl. im Überblick Anzinger in HHR, § 5 EStG Rz. 175 ff.). Die Forderung nach einem eigenständigen Bilanzsteuerrecht wird aber nach wie vor erhoben (vgl. z.B. Prinz, StuB 2019, S. 7 f.; Weber-Grellet in Schmidt, EStG, 37. Aufl. 2018, § 5 EStG Rz. 1).

  • Gerhard Kraft

    Realisierung und „Schachtelstrafe“ bei Abwärtsverschmelzungen von Muttergesellschaften mit im Ausland ansässigen Anteilseignern

    Die Finanzverwaltung vertritt im UmwSt-Erlass 2011 die Auffassung, im Rahmen einer sogen. Abwärtsverschmelzung einer Mutterkapitalgesellschaft auf eine Tochterkapitalgesellschaft sei ein Buchwertansatz dann nicht möglich, wenn an der abwärts verschmolzenen im Inland ansässigen Kapitalgesellschaft ein im Ausland ansässiger Anteilsinhaber beteiligt sei. Diese Meinung zählt zu dessen umstrittensten Aussagen des UmwSt-Erlasses 2011, zumal die diesbezüglich relevante Ausgangsrechtsnorm, § 11 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 UmwStG, auch andere Interpretationen zulässt.

  • Harald Jansen

    Change- of-Control-Regeln und objektives Nettoprinzip

    Mit Urteil vom 28.06.2018 hat der EuGH den Beschluss der Europäischen Kommission aus dem Jahre 2011 zur sog. Sanierungsklausel nach § 8c Abs. 1a KStG für nichtig erklärt. Sofern es sich um Anteile an einem Unternehmen handelt, das sich in einem Insolvenzverfahren befindet, sieht diese Regelung eine Ausnahme vom Verlustuntergang im Falle eines Anteilseignerwechsels vor. Die EU-Kommission hatte hierin einen Verstoß gegen das europäische Beihilferecht nach Art. 107 Abs. 1 AEUV gesehen.

  • Till Moser

    Neue Hinzurechnungsbesteuerung in Österreich – Vorbild für die ATAD Umsetzung in Deutschland?

    Während in Deutschland die Umsetzung der Anti Tax Avoidance Richtlinie (Richtlinie (EU) 2016/1164, ABl. L193/1 v. 19.07.2016) auf sich warten lässt (vgl. Klapdor, Global Taxes, TLE-20-2018), hat der österreichische Gesetzgeber diese Vorgaben im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2018 (öBGBl. I Nr. 62/2018, 14.08.2018) bereits weitgehend in nationales Recht umgesetzt. Zentral sind hierbei die Regelungen zur neuen österreichischen Hinzurechnungsbesteuerung, welche im Folgenden kurz vorgestellt und mit Blick auf einen möglichen Vorbildcharakter für Deutschland gewürdigt werden sollen.

  • Gerhard Kraft

    EuGH kippt § 9 Nr. 7 GewStG

    Am 20.09.2018 hat die Fünfte Kammer des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) für Recht erkannt, dass die Art. 63 bis 65 AEUV dahin auszulegen sind, dass sie einer nationalen Regelung wie der im Ausgangsverfahren fraglichen entgegenstehen, die eine Kürzung um die Gewinne aus Anteilen an einer Kapitalgesellschaft mit Geschäftsführung und Sitz in einem Drittstaat an strengere Bedingungen knüpft als die Kürzung um die Gewinne aus Anteilen an einer nicht steuerbefreiten inländischen Kapitalgesellschaft.