• Georg Kofler

    Die Einführung der Zinsschranke in Österreich (§ 12a KStG)

    Die Umsetzung der unionsrechtlichen Anti-Tax Avoidance Directive (ATAD, Richtlinie (EU) 2016/1164 idF (EU) 2017/952) hat in den vergangenen Jahren auch im österreichischen Unternehmenssteuerrecht zu massiven Änderungen geführt: Mit dem JStG 2018 (BGBl I 2018/62) wurde die Wegzugsbesteuerung in § 6 Z 6 EStG modifiziert (Art 5 ATAD), der Missbrauchstatbestand des § 22 BAO an das Unionsrecht angepasst (Art 6 ATAD) und eine Hinzurechnungsbesteuerung in § 10a KStG eingeführt (Art 7, 8 ATAD), obwohl eine solche bislang rechtspolitisch bewusst gemiedenen wurde.

  • Michel Nordin

    Unternehmenssteuerreform: Standortattraktivität der Schweiz bleibt bestehen

    Am 19.05.2019 hat das schweizerische Stimmvolk das Bundesgesetz über die Steuerreform und die Finanzierung der Alters- und Hinterlassenenversicherung (STAF) angenommen. Die STAF wird per 01.01.2020 in Kraft treten und einige Änderungen für in der Schweiz ansässige Unternehmen mit sich bringen, welche nachfolgend dargestellt werden.

  • Rainer Prokisch

    Ghetto-Entschädigungszahlungen: Ein Lehrstück zum Verhältnis zwischen Scham und Pragmatismus im Steuerrecht

    Im Jahr 2002 verabschiedete der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto („Ghettorentengesetz“; BGBl. I 2002, 2074). Nachdem das Bundessozialgericht 1997 (BSG, Urt. v. 18.6.1997, NJW 1998, 2309) Tätigkeiten in einem Ghetto als ordentliches Arbeitsverhältnis ansah, war der Gesetzgeber gezwungen, die Arbeit in einem solchen Ghetto – ob nun eher freiwillig oder mittelbar erzwungen – anzuerkennen und daraus auch die Folgerungen für die jeweiligen Rentenansprüche zu ziehen.

  • Till Moser

    Neue Hinzurechnungsbesteuerung in Österreich – Vorbild für die ATAD Umsetzung in Deutschland?

    Während in Deutschland die Umsetzung der Anti Tax Avoidance Richtlinie (Richtlinie (EU) 2016/1164, ABl. L193/1 v. 19.07.2016) auf sich warten lässt (vgl. Klapdor, Global Taxes, TLE-20-2018), hat der österreichische Gesetzgeber diese Vorgaben im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2018 (öBGBl. I Nr. 62/2018, 14.08.2018) bereits weitgehend in nationales Recht umgesetzt. Zentral sind hierbei die Regelungen zur neuen österreichischen Hinzurechnungsbesteuerung, welche im Folgenden kurz vorgestellt und mit Blick auf einen möglichen Vorbildcharakter für Deutschland gewürdigt werden sollen.

  • Christoph Watrin

    USA werden zu attraktivem Investitionsstandort

    Mit der jüngst beschlossenen Reform haben die USA eine überfällige Anpassung ihres Unternehmenssteuerrechts an die internationale Entwicklung vorgenommen. Der im internationalen Vergleich viel zu hohe Körperschaftsteuersatz und das Festhalten am Anrechnungsverfahren zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen hatten dazu geführt, dass US-Konzerne ihre Gewinne zunehmend im Ausland thesaurierten. Diese Schwachstellen des US-Steuerrechts werden nun korrigiert. Die Steuerreform ist umfassend; sie beinhaltet insbesondere auch eine Reform der Einkommensteuer. Aus deutscher Sicht sind aber vor allem die Regeln zur Körperschaftsteuer von Interesse. Sie werden nachfolgend behandelt.

  • Rainer Prokisch

    Die “Paradisepapers” und die Niederlande

    In den Paradisepapers, die uns vor einigen Wochen sehr beschäftigt haben und die in der Presse großen Widerhall fanden, werden auch die Niederlande als Steuerparadies genannt. Wie meist steckt in solchen Vorwürfen auch ein Körnchen Wahrheit. So hat sich der niederländische Staatssekretär auffallend beeilt mitzuteilen, dass man die Informationen aus den Paradise Papers gründlich analysieren werde und dass die daraus folgenden Maßnahmen umgehend ergriffen würden (Schr. v. 8.11.2017, V-N Vandaag 2017/2625).

  • Blog Herausgeber Englisch und Becker Blog Herausgeber Englisch und Becker

    Trumps Strafsteuer auf Importe

    Auf der Basis langwieriger Vorarbeiten haben die US-Republikaner im Repräsentantenhaus Anfang November ihren Gesetzesentwurf für eine Steuerreform in den Kongress eingebracht. Nach Beratungen im Eilverfahren wurde die Vorlage schon am 16. November mit den Stimmen der Mehrheit der republikanischen Abgeordneten angenommen. Als Nächstes stehen jetzt die Beratungen des Senats über dessen eigene Reformpläne an, die dort bislang erst den Finanzausschuss passiert haben. Aufgrund der knappen Mehrheitsverhältnisse (benötigt wird die Zustimmung von mindestens 50 der 52 republikanischen Senatoren, weil die Demokraten das Vorhaben geschlossen ablehnen) und angesichts der komplexen Interessengeflechte könnte das Vorhaben im Senat noch scheitern.

  • Rainer Prokisch

    Steuerplanung bei geschäftlichen Interessen in den USA

    Die Steuerpläne der Trump-Regierung sind noch unklar, dennoch kann es sich lohnen, auf die Änderungen im US-Steuerrecht vorbereitet zu sein. Jedenfalls ist es anzuraten, Strukturen zu wählen, die flexibel genug sind, um schnell angepasst zu werden.

  • Blog Herausgeber Englisch und Becker Blog Herausgeber Englisch und Becker

    Die US-Unternehmenssteuerreform à la Trump

    Ende April hat US-Finanzminister Mnuchin in gerade einmal vier Bullet Points die Eckpunkte einer Unternehmenssteuerreform vorgestellt, wie sie Präsident Trump in den USA gerne verwirklicht sähe. Die Pläne sind insoweit ehrgeizig, als der Steuersatz auf Unternehmensgewinne mehr als halbiert werden soll, von jetzt 35 auf 15 Prozent (zuzüglich Bundessteuern). Dieser niedrige Steuersatz soll auch für die sogenannten Pass-throughs gelten, d.h. für transparent besteuerte Unternehmen (Personengesellschaften, LLCs, S-corporations, sowie Einzelunternehmen). |